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Gut vorbereitet für grenzüberschreitende Dienstleistungen in der EU

Bamberg - In Tschechien, der Slowakei, Polen, Rumänien, Ungarn und Slowenien ist die EU-Entsenderichtlinie zu beachten, wenn deutsche Unternehmen dort Bau- und Montageleistungen oder andere Dienstleistungen erbringen wollen. Dennoch gibt es auch in diesen Ländern nationale Besonderheiten, die bei der Planung der Einsätze zu berücksichtigen sind. Mehr dazu erfuhren die Teilnehmer am 10. Oktober auf einem EEN-Infotag in Bamberg.

So war´s

Bereits zum vierten Mal informierte das Team des Enterprise Europe Network der IHK für Oberfranken Bayreuth, in diesem Jahr gemeinsam mit dem Netzwerkpartner Bayern Handwerk International und Expertinnen und Experten deutscher Auslandshandelskammern, über die wichtigsten nationalen Regelungen. Unterschiede gibt es nicht nur bei den Meldeverfahren und den bei Kontrollen vorzulegenden Dokumenten. Auch Einschränkungen durch reglementierte Berufe sind zu beachten. So sind zum Beispiel in den meisten dieser Länder auf Baustellen nur nationale Bauleiter mit entsprechenden Nachweisen zugelassen. In Polen gibt es strenge Arbeitsschutzvorschriften. Jeder, der dort ein Unternehmen betritt, braucht den Nachweis einer entsprechenden Schulung durch einen polnischen Coach. Deutsche Nachweise sind nicht zugelassen und Kontrollen werden häufig durchgeführt. Auch die Online-Entsendemitteilung kann nur mit einer polnischen elektronischen Signatur durchgeführt werden. Sonst bleibt nur der lange Postweg. In Ungarn werden Qualifikationsnachweise nur auf Ungarisch, übersetzt durch das einzige dafür zugelassene Übersetzungsbüro, akzeptiert.

Bußgelder drohen

Auch wenn in diesen Ländern nicht alles ganz so detailliert geregelt ist wie in westeuropäischen Ländern und auch Kontrollen bisher noch nicht in größerem Umfang durchgeführt werden: Bei Verstößen fallen auch hier Bußgelder an. Unternehmen, so die Empfehlungen aller Referentinnen und Referenten, sollten sich deshalb gründlich informieren und ausreichend Zeit für die Vorbereitungen und die Beschaffung der entsprechenden Dokumente, nicht nur der immer notwendigen A1-Bescheinigung, einplanen. Denn manches, was auf den ersten Blick einfach aussieht, stellt sich im Detail doch als umfangreicher heraus als gedacht.

Gut informiert mit dem Onlinetool Dienstleistungskompass

Weitere Informationen finden Sie im „Dienstleistungskompass“.

Die deutschen Auslandhandelskammern unterstützen Unternehmen bei der rechtssicheren Vorbereitung von Entsendungen und können auch bevollmächtigt werden, Anmeldungen zu tätigen oder Vertretungen zu übernehmen. Informationen finden Sie unter www.ahk.de.