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Frankreich: Grenze für Mitarbeiterentsendungen geschlossen

Würzburg (27.04.2020) - Aufgrund der Corona-Pandemie hat Frankreich am 16. April seine Grenzen für die berufliche Einreise von nicht ansässigen Personen geschlossen.

Ausnahmen

Ab sofort sind grenzüberschreitende Mitarbeitereinsätze aus dem EU-Ausland nach Frankreich bis auf wenige Ausnahmen, wie zum Beispiel den grenzüberschreitenden Warentransport oder den Einsatz von Mitarbeitern im Gesundheitssektor, verboten. Letztere müssen neben der Einhaltung der Entsendeauflagen auch noch zusätzlich eine sog. „attestation de déplacement international“ (Einreisebescheinigung) mitführen.

Mitarbeiter, die bereits nach Frankreich zur Durchführung von Arbeiten entsandt wurden, dürfen diese Aufträge noch abwickeln unter der Voraussetzung, dass die in Frankreich gängigen Hygiene- und Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden und die Ausübung der Arbeiten grundsätzlich erlaubt ist. Müssen sich die entsandten Mitarbeiter zur Ausübung des Einsatzes in Frankreich fortbewegen, ist zudem ein sog. „justificatif de déplacement professionnel“, Passierschein für berufliche Zwecke, mitzuführen.

Quelle: EIC Trier/ News International IHK Würzburg

 

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