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Großbritannien: Regeln über kurze Geschäftsreisen mit verkaufsnahen Dienstleistungen angepasst

Zur Erbringung von Dienstleistungen durch EU-Staatsangehörige wird im Vereinigten Königreich (VK) seit Januar 2021 im Regelfall ein Visum benötigt. Eine wichtige Ausnahme sind die so genannten verkaufsnahen Dienstleistungen im Rahmen einer kurzen Geschäftsreise.

Hierzu hat die britische Regierung eine bedeutsame Änderung der Immigration Rules beschlossen und dem Parlament vorgelegt. Die visumsfreie Einreise zur Erbringung verkaufsnaher Dienstleistungen war ausweislich der bisherigen Fassung der Immigration Rules in Ziffer PA 7 nur Mitarbeitern des Herstellers oder Lieferanten der zu installierenden/reparierenden Sache möglich. Dies ändert sich mit Wirkung ab 06. Oktober 2021.

Zukünftig gilt diese Ausnahmeregelung auch für Mitarbeiter von Firmen, die Teil einer vertraglichen Vereinbarung über Kundendienstleistungen sind, insbesondere in Form eines Garantie- oder sonstigen Dienstleistungsvertrages. Wichtig: Diese Vereinbarung muss im Zeitpunkt des Verkaufs oder der Vermietung der Maschine getroffen worden sein. Eine nachträgliche Vereinbarung fällt nicht in den Anwendungsbereich dieser Regelung.

Eine weitere Änderung betrifft die Gegenstände, auf die sich der Dienstvertrag bezieht. Bislang waren „equipment, computer software or hardware“ abgedeckt, nunmehr kommt ausdrücklich „machinery“ hinzu.

Weitere Informationen zur Mitarbeiterentsendung nach Großbritannien finden Sie hier.

Quelle: NL BHI, GTAI