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Italien: Neuerungen bei der Entsendung

Nürnberg. - Seit dem 21.03.2023 gibt es eine Erleichterung bei der Entsendung von Mitarbeitern nach Italien:

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzesdekrets Nr. 27/2023 muss die Entsendung nicht mehr bis 24:00 Uhr des Vortages gemeldet werden, sondern lediglich vor Einsatzbeginn - aber Vorsicht, der Einsatz beginnt ab Grenzübertritt.

Weitere nformationen zur Entsendung nach Italien finden Sie hier.

Quelle: BHI NL 04/202, AHK Italien, Kanzlei Romanin & Rottonara