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Italien: Neues zur Entsendung

Das Thema Entsendung nach Italien erweckt nach wie vor großes Interesse bei deutschen Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen mit Italien haben. Statistiken über die Häufigkeit der Kontrollen im Rahmen des italienischen Entsendegesetzes stehen zur Zeit noch nicht zur Verfügung.

Deutsch-Italienische Handelskammer (AHK) veröffentlicht aktualisiertes Merkblatt

Allerdings konnte die AHK Italien eine zunehmende Sensibilität der Behörden feststellen, die auch durch die Veröffentlichung des italienischen Haushaltsgesetzes bestätigt wurde: Ab dem 01.01.2019 wurden die vom italienischen Entsendegesetz vorgesehenen Sanktionen für die Verletzung der entsprechenden Verpflichtungen um 20% erhöht.

In der Anlage finden Sie das aktualisiertes Merkblatt zum Thema Entsendung nach Italien. Informationen zur Entsendung gibt neben dem Dienstleistungskompass auch Ihre IHKs und Handwerkskammern auch die DEinternational Italia, Dienstleistungsgesellschaft der AHK Italien. Letztere unterstüzt, deutsch- und englischsprachige Unternehmen bei deren Registrierung auf dem Internetportal des italienischen Arbeitsministeriums, bei der Meldung der Entsendung sowie bei der vorgeschriebenen Übersetzung der notwendigen Unterlagen und steht für die Ernennung als Ansprechpartner zur Verfügung.


Quelle: News International IHK Würzburg-Schweinfurt