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Keine SIPSI-Meldungen bei reinen Warenlieferungen nach Frankreich mehr

Paris/Freiburg (12.03.2020) - Wie die IHK Südlicher Oberrhein informiert, werden für reine Warenabholungen in Frankreich und reine Warenlieferungen nach Frankreich keine Entsendemitteilungen mehr benötigt, wenn der Transport als eine Nebenleistung im Rahmen des Kaufvertrages vereinbart wurde.

Das hat die DIRECCTE Grand Est der IHK Freiburg auf Anfrage mitgeteilt. Bisherige Entsendeformalitäten wie die A1-Bescheinigung sowie die Vergütung nach dem Mindestlohn müssen auch weiterhin eingehalten werden. Zu beachten ist außerdem, dass die Regelung nicht für Montageleistungen gilt.

Entsendeportal jetzt auch in Deutsch

Informationen zur Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich und zur Meldung im SIPSI-Portal gibt es jetzt auch in deutscher Sprache:  https://www.sipsi.travail.gouv.fr/#/faq

(Quelle: IHK Bayreuth, IHK Südlicher Oberrhein, DIRECCTE, Arbeitsinspektion in Frankreich)