Das hat die DIRECCTE Grand Est der IHK Freiburg auf Anfrage mitgeteilt. Bisherige Entsendeformalitäten wie die A1-Bescheinigung sowie die Vergütung nach dem Mindestlohn müssen auch weiterhin eingehalten werden. Zu beachten ist außerdem, dass die Regelung nicht für Montageleistungen gilt.
Entsendeportal jetzt auch in Deutsch
Informationen zur Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich und zur Meldung im SIPSI-Portal gibt es jetzt auch in deutscher Sprache: https://www.sipsi.travail.gouv.fr/#/faq
(Quelle: IHK Bayreuth, IHK Südlicher Oberrhein, DIRECCTE, Arbeitsinspektion in Frankreich)