Einreiseverbot für Ausländer aus den Risikoländern
Das Einreiseverbot nach Tschechien gilt für Ausländer aus sog. Risikoländern, wie: Deutschland, Österreich, Italien, Frankreich, Schweiz, Schweden, Großbritannien, Spanien, Holland, Belgien, Norwegen, Dänemark, China, Iran, Südkorea.
- Ausnahmen vom Einreiseverbot gelten für Ausländer mit einem dauerhaften oder vorübergehenden Aufenthaltstitel von über 90 Tagen in der Tschechischen Republik
- Ausnahmen vom Einreiseverbot gelten auch für:
- Diplomaten und deren Familienangehörige,
- Teilnehmer des internationalen Güterverkehrs, wie LKW-Fahrer, Lokführer, Schiffsführer, Piloten
- Pendler, die nachweislich aus Arbeitsgründen regelmäßig die DE/CZ oder AT/CZ Grenze im Umkreis von 100 km überschreiten
Pendler müssen beim Grenzübertritt folgende Unterlagen vorlegen:
- ein gültiges Ausweisdokument
- einen Arbeitsvertrag, oder eine Bestätigung des Arbeitgebers.
Ausreiseverbot für tschechische Staatsbürger und Ausländer mit Aufenthaltstitel
Ab Montag 16. März 2020, 00:00 Uhr ist es tschechischen Bürgern untersagt, aus der Tschechischen Republik auszureisen. Ausländern (Touristen) und Ausländer mit dauerhaftem oder vorübergehendem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in Tschechien dürfen ausreisen, aber die Einreise während des Ausnahmezustandes wird verweigert.
Wichtiger Hinweis: Diese Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Zu den aktuellen Einschränkungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite:
» des tschechischen Innenministeriums (ENG)
» der Deutschen Botschaft in Prag (DE)
Für Rückfragen können Sie uns gerne auch direkt kontaktieren:
Bernard Bauer, DTIHK-Geschäftsführer: +420 221 490 301 / bauer(at)dtihk.cz
René Harun, stellvertretender Geschäftsführer: +420 221 490 302 / harun(at)dtihk.cz