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Niederlande: Digitale Meldepflicht verschoben

Die Meldepflicht bei Entsendungen ausländischer Unternehmen in den Niederlanden sollte ab 1. Februar 2019 in digitaler Form erfolgen.

April als neuer Termin

Nun wurde der Start noch einmal verschoben. Nach Informationen des niederländischen Arbeitgeberverbandes (AVWN) wird der 1. April 2019 anvisiert. Wir weisen Sie darauf hin, dass unabhängig vom digitalen Meldesystem bei Entsendung in die Niederlande das Gesetz zur grenzüberschreitenden Arbeit (WagwEU) einhalten werden muss.

Quelle: Deutsch-Niederländische Handelskammer