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Norwegen: Neues Gesetz zu Arbeitnehmerrechten im Konzern

Das norwegische Arbeitsgesetz § 14-2 gewährt Arbeitnehmern, die entlassen werden, ein Vorzugsrecht auf einen geeigneten Arbeitsplatz im selben Unternehmen.

 Das neue Gesetz weitet dieses Recht auf den gesamten Konzern aus, einschließlich verbundener Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten. Das Gesetz erweitert auch die Rechte auf Unterrichtung und Anhörung innerhalb des Konzerns. Die Anwendung des Gesetzes in einem internationalen Kontext ist noch ungewiss. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Es besteht Klärungsbedarf hinsichtlich der Anwendung des neuen Gesetzes im internationalen Kontext, da es keine ausdrückliche Beschränkung auf norwegische Unternehmen und Konzerne gibt.

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Quelle: News IHK München