Welche Unterlagen sind erforderlich?
Der Begriff "Unterlagen betreffend die Lohneinstufung" hatte in der Vergangenheit immer wieder zu Unsicherheit bei deutschen Unternehmen geführt, die ihre Arbeitnehmer nach Österreich entsandt haben. Welche Lohnunterlagen im Falle einer Kontrolle bereitgehalten werden sollen, war nicht ausreichend definiert.
Grund dafür war, dass die in Betracht kommenden Unterlagen, die eine Lohneinstufung ausgewiesen haben, nicht im Vorhinein und generell präzisiert werden konnten, sondern vom Einzelfall abhängig waren. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die erfassten beruflichen Tätigkeiten in Österreich durch Kollektivverträge, die die Entlohnung dieser Tätigkeiten bestimmen, geregelt sind.
Lohneinstufung
Der österreichische Verwaltungsgerichtshof hat jetzt entschieden, dass die Lohneinstufung nicht in einem eigenen Dokument erfolgen muss. Das bedeutet, dass die Lohneinstufung eines nach Österreich entsendeten Arbeitnehmers auch aus dem bereitgehaltenen Arbeitsvertrag hervorgehen kann.
Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Angaben im Arbeitsvertrag zur Überprüfung geeignet sind.
Links:
Information des Verwaltungsgerichtshofs
Quelle: Newsletter HWK München