Kautionspflicht in der Schweiz
Betriebe müssen in vielen Kantonen der Schweiz eine Kaution zur finanziellen Absicherung möglicher Konventionalstrafen, Vollzugskosten, Kontroll- oder Verfahrenskosten hinterlegen, die etwa bei Verstößen gegen die Mindestlohn- und Entsendebestimmungen entstehen. Sofern die Entsendung von Mitarbeitern ausländischer Firmen in den Anwendungsbereich eines Gesamtarbeitsvertrages fallen, sind auch diese Firmen verpflichtet, die Kaution zu hinterlegen. Selbstständige sind davon ausgenommen.
Welche Gewerke davon betroffen sind und welche Kantone die Vorschrift anwenden, zeigt eine Übersicht in Form einer Matrix auf der Seite der Kautions-Verwaltungsstelle in der Schweiz (www.zkvs.ch) .