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Schweiz: Kautionsversicherung wird nicht mehr angeboten

Bisher gab es für Betriebe, die in der Schweiz unter die Kautionspflicht fallen, drei Entscheidungsmöglichkeiten: eine Barkaution zu hinterlegen, sich eine Bankgarantie ausstellen zu lassen oder eine Kautionsversicherung abzuschließen. Die Möglichkeit der Kautionsversicherung existiert seit Mai 2019 nicht mehr.

Kautionspflicht in der Schweiz

Betriebe müssen in vielen Kantonen der Schweiz eine Kaution zur finanziellen Absicherung möglicher Konventionalstrafen, Vollzugskosten, Kontroll- oder Verfahrenskosten hinterlegen, die etwa bei Verstößen gegen die Mindestlohn- und Entsendebestimmungen entstehen. Sofern die Entsendung von Mitarbeitern ausländischer Firmen in den Anwendungsbereich eines Gesamtarbeitsvertrages fallen, sind auch diese Firmen verpflichtet, die Kaution zu hinterlegen. Selbstständige sind davon ausgenommen.

Welche Gewerke davon betroffen sind und welche Kantone die Vorschrift anwenden, zeigt eine Übersicht in Form einer Matrix auf der Seite der Kautions-Verwaltungsstelle in der Schweiz (www.zkvs.ch) .

Quelle: News Bayern Handwerk International