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Dänemark: Entsendung

In den meisten Fällen müssen sich deutsche Unternehmen, die zur Ausführung von Dienstleistungen in Dänemark Mitarbeiter entsenden, nach Angaben der deutsch-dänischen Handelskammer (AH), im dänischen RUT-Register anmelden.

RUT-Anmeldung

In folgenden Fällen ist keine RUT-Anmeldung erforderlich:

1. Teilnahme an Seminaren und Konferenzen, hierunter Forscher, Referenten u. a., die eingeladen wurden, um zu unterrichten oder einen Vortrag zu halten.
2. Teilnahme von professionellen Künstlern an einzelnen künstlerischen Anlässen.
3. Teilnahme an Geschäftsreisen für ausländische Firmen oder Gesellschaften, die keine feste Geschäftseinrichtung in Dänemark haben.
4. Teilnahme professioneller Sportler und Trainer an einzelnen größeren sportlichen Anlässen und Probetraining in einem dänischen Sportclub.
5. Lieferung von Beratungsleistungen im Bereich Jahresabschlüsse und Abschlussprüfung für bis zu 8 Tage.
6. Konzerninterne Entsendung für bis zu 8 Tage. Dies gilt nicht, wenn die Dienstleistung Bauleistungen, Land- und Forstwirtschaftsleistungen sowie Gärtnereileistungen, Reinigungsleistungen, hierunter Fensterputzen sowie Hotel- und Gaststättengewerbe betreffen.
7. Kabotagefahrten gem. EU-Verordnung Nr. 1072/2009 vom 21.10.2009 über gemeinsame Regeln zum Markt für internationalen Gütertransport.
8. Monteur-Regel

Bitte beachten Sie bei der Monteur-Regelung:

Nach dieser Regel ist keine Anmeldung erforderlich, wenn folgende drei Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen:
1. Die Lieferung der Dienstleistung dauert nicht länger als acht Tage und
2. die Dienstleistung erfolgt als Teil der Lieferung einer technischen Anlage oder technischen Installation und
3. der entsandte Mitarbeiter oder der Selbständige hat die Aufgabe , eine technische Anlage oder Installation zu montieren, installieren, warten, reparieren oder hierüber zu informieren oder eine alte Maschine, technische Anlage oder Installation außer Betrieb zu nehmen oder abzubauen.

Die Ausnahmeregeln werden streng ausgelegt und insbesondere die Monteurregel gilt nur in Ausnahmefällen.

Bitte beachten Sie auch: Alle dänischen Arbeitgeber sowie ausländische Unternehmen, die zur Dienstleistungserbringung Mitarbeiter nach Dänemark entsenden, müssen in einen Fonds einzahlen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: News International IHK Würzburg