Entsendung nach Österreich: Gesetzliche Pflichten für Arbeitgeber (Kopie 1)

Nürnberg - Im Jahr 2022 enthüllte die österreichische Finanzpolizei alarmierende Fälle von Arbeitnehmern, die in Österreich tätig waren und trotzdem unterhalb der Standards des heimischen Kollektivvertrages entlohnt wurden. Insgesamt wurden 362 Verstöße erfasst, was zu entscheidenden Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping führte.

Die verhängten Geldstrafen überstiegen die Marke von 3 Millionen Euro - eine ernsthafte Warnung für Unternehmen, die sich nicht an die geltenden Gesetze hielten.

Das Bundesgesetz gegen Lohn- und Sozialdumping (LSD-BG) ist ein zentraler Bestandteil der österreichischen Rechtsordnung. Sein Ziel ist es, Arbeitnehmer vor ungerechten Entlohnungspraktiken zu schützen und zugleich einen fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen zu gewährleisten. Im Jahr 2022 überprüfte die Finanzpolizei gemäß dem jährlichen Kontrollplan des Finanz- und Arbeitsministeriums 1.019 Betriebe mit insgesamt 3.212 nach Österreich entsandten oder überlassenen Arbeitskräften. Die identifizierten Verstöße gegen das LSD-BG im Jahr 2022 führten zu 838 Strafanträgen durch die Finanzpolizei. Die Geldstrafen beliefen sich auf insgesamt 4,58 Millionen Euro, Betroffen waren 1.388 Arbeitnehmer. Ein Großteil der Strafen entfiel auf Unterentlohnung, während in anderen Fällen Geldbußen wegen Verweigerung der Einsichtnahme in Melde- oder Lohnunterlagen sowie Nichtbereithaltung von Unterlagen verhängt wurden.

Die Anforderungen im Zusammenhang mit der Entsendung von Arbeitnehmern von Deutschland nach Österreich sind zahlreich und erfordern eine genaue Beachtung, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Dazu zählen die rechtzeitige Abgabe der Dienstleistungsanzeige, ZKO3-Meldung vor Arbeitsbeginn, die Verpflichtung zur Bereithaltung von Unterlagen sowie die strikte Einhaltung der Mindestgehaltsbestimmungen.  

Deutsche Unternehmen, die Mitarbeiter nach Österreich entsenden, sollten sich der strengen Überwachung durch die österreichische Finanzpolizei bewusst sein. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen dient als Schutz vor erheblichen finanziellen Sanktionen.

Quelle: Deutsche Handelskammer in Österreich, BHI NL 06/2024