EU Entwaldungsverordnung: Die bayerischen IHKs unterstützen!

München (August/September 2024) - Die neue EU-Entwaldungsverordnung bringt erweiterte Sorgfaltspflichten für Unternehmen. Sie geht über das deutsche Lieferkettengesetz hinaus und zielt darauf ab, die globale Entwaldung zu bekämpfen. Portal-Redakteurin Karoline Rübsam sprach mit Dr. Henrike Purtik, Referentin für Nachhaltigkeit beim Bayerischen Industrie- und Handelskammertag BIHK.

Welche konkreten Herausforderungen sehen Sie für Unternehmen, die die zusätzlichen Sorgfaltspflichten der EU Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation, EUDR) erfüllen müssen, insbesondere im Vergleich zu den bereits bestehenden Anforderungen des

Die neuen Sorgfaltspflichten, die durch die EU-Entwaldungsverordnung eingeführt werden, stellen Unternehmen vor eine Reihe zusätzlicher Herausforderungen. Während das LkSG bereits strenge Anforderungen an die Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards in der Lieferkette stellt, geht die EUDR in mehreren Aspekten noch weiter.

So verlangt das LkSG von Unternehmen, dass sie bestimmte Sorgfaltspflichten einhalten, um (potenzielle) Verstöße gegen die Menschenrechte oder den Umweltschutz in der Lieferkette zu vermeiden und zu verringern. Dabei gilt: Je mehr Einfluss ein Unternehmen hat, je größer das Risiko und das Ausmaß einer Rechtsverletzung ist und je größer der Verursachungsbeitrag eines Unternehmens ist, desto mehr Anstrengungen werden von ihm erwartet, um diese Verletzungen zu verhindern oder zu beenden. Unternehmen können jedoch nicht haftbar gemacht werden, wenn eine Maßnahme, die im Voraus als angemessen und wirksam betrachtet wurde, in der Praxis nicht den gewünschten Erfolg bringt. Deswegen spricht man beim LkSG von einer Bemühenspflicht.

Ganz anders die EUDR, die praktisch eine Erfolgspflicht für die Unternehmen einführt. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Dafür nimmt die Verordnung zunächst sechs Rohstoffe und daraus hergestellte Erzeugnisse in den Blick, die oftmals mit der weltweiten Entwaldung in Zusammenhang gebracht werden: Soja, Palmöl, Rindfleisch, Kakao, Kaffee, Naturkautschuk und Holz. Die EUDR erwartet von Unternehmen, die Erzeugnisse aus diesen Produkten innerhalb der EU in Verkehr bringen, bereitstellen oder aus der EU ausführen, eine detaillierte Rückverfolgbarkeit bis zur Parzelle, in der der Rohstoff angebaut wurde, sicherzustellen.

Diese Tiefe der Rückverfolgbarkeit, die u.a. die Nutzung von Geodaten erfordert, ist für viele Unternehmen neu und kann eine erhebliche logistische und technische Herausforderung darstellen. Wenn die Anforderungen nicht erfüllt werden, drohen Strafen bis hin zu Marktverboten, die im Vergleich zum LkSG als höher empfunden werden. Das hat nicht nur innerhalb der EU für viele Diskussionen gesorgt, sondern auch weltweit. Erzeugerländern wie Indonesien und Malaysia befürchten, von europäischen Lieferketten ausgeschlossen zu werden.

Inwiefern sind kleine und mittelgroße Händler von den Erleichterungen der EU Entwaldungsverordnung betroffen und wie können diese Erleichterungen in der Praxis umgesetzt werden, ohne die Integrität der Lieferkette zu gefährden?

Generell sind von der EUDR alle Unternehmen betroffen, die einen der sechs Rohstoffe oder eines der im Anhang 1 definierten relevante Erzeugnisse innerhalb der EU in Verkehr bringen, bereitstellen oder aus der EU ausführen. Die VO bezieht somit auch "Marktteilnehmer der nachgelagerten Lieferkette" mit ein, also Unternehmen, die ein relevantes Erzeugnis zu einem anderen relevanten Erzeugnis verarbeiten. Für betroffene Unternehmen schreibt die Verordnung umfangreiche Sorgfalts- und entsprechende Nachforschungspflichten vor, deren Umsetzung gänzlich dokumentiert und in einem Sorgfaltsbericht dargelegt werden müssen.

Für kleine und mittelgroße Händler im Sinne der Richtlinie 2013/34/EU sieht die Verordnung Erleichterungen vor, um die administrative und finanzielle Belastungen bei der Einhaltung der Verordnung zu mindern und die Wettbewerbsfähigkeit von KMU zu schützen. So sind KMU-Händler, die nicht Erst-Inverkehrbringer sind, von den vorgelagerten Sorgfaltspflichten entbunden, sofern für die relevanten Erzeugnisse bereits eine Sorgfaltspflichterklärung vorliegt. In diesen Fällen haben KMU-Händler allein Informations- und Meldepflichten zu erfüllen, d.h.  Aufzeichnungen über Lieferanten und Kunden zu sammeln und für mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Zudem dürfen Rohstoffe und Erzeugnisse nur bei Erhalt der notwendigen Referenznummer der Sorgfaltserklärung auf den Markt gebracht werden. Das Datenmanagement und die Transparenz gegenüber Kunden und Behörden gewinnt somit weiter an Bedeutung.

Welche Rolle spielen moderne Technologien, wie z.B. Satellitenüberwachung und Isotopenuntersuchungen, bei der Einhaltung der neuen Verordnung und wie können Unternehmen sicherstellen, dass diese Technologien effektiv in ihren Sorgfaltsprozessen eingesetzt werden?

Moderne Technologien wie Satellitenüberwachung und Isotopenuntersuchungen spielen eine zentrale Rolle bei der Einhaltung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), indem sie Unternehmen dabei unterstützen, die Herkunft und Entwaldungsfreiheit ihrer Rohstoffe präzise nachzuweisen.

Satellitenüberwachung bietet eine direkte und regelmäßige Beobachtung von Landnutzungsänderungen, einschließlich Entwaldung und Waldschädigung. Durch hochauflösende Bilder können Unternehmen überprüfen, ob ihre Rohstoffe aus Gebieten stammen, die entwaldungsfrei sind oder Änderungen in der Landnutzung im Laufe der Zeit verfolgen.

Isotopenuntersuchungen sind eine wissenschaftliche Methode zur Überprüfung der geografischen Herkunft von Materialien wie Holz, Kaffee oder Kakao durch die Analyse der Isotopenzusammensetzung in einem Produkt. Diese Zusammensetzung ist oft charakteristisch für bestimmte Regionen und kann somit verwendet werden, um die Angaben zur Herkunft eines Produkts zu verifizieren.

Die durch Satellitenüberwachung und Isotopenuntersuchungen gewonnen Daten können in die Unternehmenseigenen Monitoring-Systeme integriert werden oder auch in Kooperation mit dafür spezialisierten Dienstleistern ausgewertet werden, um die Einhaltung der EUDR zu unterstützen und zu gewährleisten.

Um die Technologien effektiv zu nutzen, müssen Unternehmen in der Praxis aktuell oftmals in die Schulung ihres Personals investieren, insbesondere in den Bereichen Datenanalyse und Interpretation. Auch die Zusammenarbeit mit Technologieanbietern, NGOs, Universitäten und anderen Unternehmen, oftmals in branchenspezifischen Initiativen, kann den Zugang zu diesen Technologien erleichtern und gemeinschaftlichen Lösungen voranbringen.

Welche Unterstützung bietet die bayerischen IHKs den betroffenen Unternehmen bei der Implementierung der neuen Vorschriften der EU Entwaldungsverordnung, und welche Ressourcen stehen den Unternehmen zur Verfügung, um die Einhaltung der Verordnung sicherzustellen?

Wie auch bei anderen Themen und Fragestellungen bietet die IHK eine Vielzahl von Unterstützungsleistungen für Unternehmen an, die von den neuen Vorschriften der EU-Entwaldungsverordnung betroffen sind. Unser Ziel ist es, den Unternehmen die Einhaltung der Verordnung so reibungslos und effektiv wie möglich zu gestalten.

1. Beratung und Information

  • Informationsveranstaltungen und Webinare: Die bayerischen IHKs organisieren regelmäßig Veranstaltungen, um Unternehmen für die neuen Anforderungen zu sensibilisieren und informieren.
  • Individuelle Beratung: Unternehmen können bei ihrer IHK auch individuelle Beratungen in Anspruch nehmen. Aktuell erhalten wir beispielsweise viele Anfragen von Unternehmen zum Anwendungsbereich und zur Auslegung des Rechtstext.

2. Unterstützungsangebote:

  • Kooperationen mit anderen Institutionen: Die IHK arbeitet eng mit anderen Institutionen und Behörden zusammen, um sicherzustellen, dass die Unternehmen umfassend informiert sind und auf alle notwendigen Ressourcen zugreifen können.
  • Online-Portale, Leitfäden und Checklisten: Auf unseren Websites finden Sie einen Überblick über aktuelle Unterstützungsangebote wie bspw. das Angebot der zuständigen Aufsichtsbehörde, der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung sowie das vom BMWK finanzierte Elan! Portal für Entwaldungsfreie Lieferketten, das u.a. einen Selbstcheck zum Stand der Umsetzung im eigenen Unternehmen sowie rohstoffspezifische Fact-Sheets anbietet.

3. Netzwerk, Austausch und Politikberatung

  • Unternehmensnetzwerke: Die IHK fördert den Austausch zwischen Unternehmen, die von der Verordnung betroffen sind. In Netzwerken, Arbeitsgruppen und themenspezifischen Veranstaltungen können Unternehmen Erfahrungen austauschen, voneinander lernen und gemeinsam Lösungen entwickeln.
  • Politikberatung: Nicht zuletzt verstehen wir uns auch als Sprachrohr der (kleinen und mittleren) Unternehmen in die Politik. Über unsere Dachorganisation, die Deutsche Industrie- und Handelskammer, bündeln wir regelmäßig die Anliegen der betroffenen Unternehmen und erarbeiten Vorschläge zur Verbesserung der Umsetzung der EUDR, um damit auf relevante deutsche und europäische Institutionen zuzugehen. Sofern Sie sich einbringen möchten, zögern Sie nicht, auf uns zuzukommen.