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Fokus auf… Menschenrechtliche Sorgfalt im Unternehmen & bei Lieferanten

Nürnberg (Februar 2023) - Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), oder kurz Lieferkettengesetz, in Kraft getreten und stellt direkt und indirekt betroffene Unternehmen vor neue Herausforderungen. Damit werden zum ersten Mal unternehmerische Sorgfaltspflichten für die Achtung von Menschenrechten und den Schutz der Umwelt umfassend gesetzlich geregelt.

Unternehmen müssen ein wirksames Risikomanagement einrichten, um Gefahren für Menschenrechtsverletzungen und Schädigungen der Umwelt zu identifizieren, zu vermeiden oder zu minimieren. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) legt dar, welche Präventions- und Abhilfemaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und entlang ihrer Lieferketten notwendig sind und verpflichtet zu Beschwerdeverfahren und regelmäßiger Berichterstattung. Es gilt zunächst für Unternehmen in Deutschland mit mindestens 3.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, 2024 sinkt die Beschäftigtengrenze auf 1.000.

Fit für das Lieferkettengesetz?

Ist ihr Unternehmen direkt oder indirekt von den Anforderungen des Lieferkettengesetzes betroffen? Dann könnte folgendes aktuelles Angebot für Sie relevant sein: In den (kostenfreien) IHK-Zweitagesworkshops in München und Würzburg „Menschenrechtliche Sorgfalt im Unternehmen & bei Lieferanten“ setzen Sie sich mit den Auswirkungen des Gesetzes auseinander und entwickeln einen individuellen Maßnahmenplan zur Umsetzung in Ihrem Unternehmen.

ACHTUNG: Die Workshops sind mittlerweile ausgebucht!

Die Workshops richtet sich ausschließlich an Unternehmensvertreter bzw. Mitarbeiter in bayerischen Unternehmen, die konkret mit der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes betraut sind und entsprechende Maßnahmen in ihrem Unternehmen umsetzen (werden).

Die Teilnahme ist kostenfrei; die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie oder ggf. ein Vertreter an beiden Tagen teilnehmen können. Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden die Anmeldungen nach Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung berücksichtigt.

Die Teilnehmer erhalten zum aktuellen Umsetzungsstand der menschenrechtlichen Sorgfalt im Unternehmen eine kurze Vorabfrage.

Das Angebot ist eine gemeinsame Initiative der bayerischen IHKs und des Business Scout beim Außenwirtschaftszentrum Bayern und wird durch den Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte – ein Unterstützungsangebot der Bundesregierung – durchgeführt.

Termine zur Auswahl:

 

Ihr Mehrwert:

  •  Eckpunkte und Anforderungen des LkSG und der EU-Richtlinie verstehen

  • Praxisnahe Ansätze und Instrumente zur Umsetzung im eigenen Unternehmen und in der Lieferkette kennenlernen

  • Unterstützung bei der Erstellung eines individuellen Maßnahmenplans für das eigene Unternehmen durch Expertinnen

  • Erfahrungsaustausch mit anderen Unternehmen (Peer Learning-Ansatz)

  • Sprachfähigkeit hinsichtlich Kundenanfragen

  • Positionierung als verantwortungsvolles Unternehmen

 

Inhalte

Tag 1: Anforderungen und Bedeutung des LkSG für (direkt und indirekt betroffene) Unternehmen verstehen und umsetzen

Tag 2: Weitere Wissensvermittlung; Individuelle Aktionspläne für nächste Schritte im Unternehmen erstellen

 

Anmeldung

Bei Interesse melden sich bitte bis zum 28. Februar 2023 per E-Mail bei Dr. Henrike Purtik purtik(at)muenchen.ihk.de (Termin 13.-14.03.2023 in München) oder für Würzburg HIER online  oder bei Mareen Capristo mareen.capristo(at)wuerzburg.ihk.de (Termin 09.-10.05.2023 in Würzburg).