Förderung

Gefördert werden unmittelbar mit der Erarbeitung sowie mit der Umsetzung einer Internationalisierungsstrategie in einem Zielland in Zusammenhang stehende Ausgaben der Start-ups.

Die Start-ups können hierbei aus einem umfangreichen Katalog von Maßnahmen, welche im Folgenden auf Seite 6 näher erläutert werden, die für sie passenden Maßnahmen zur Umsetzung auswählen. Sie gehen bei der Umsetzung der genehmigten Maßnahmen hierbei in Vorleistung und können die bezahlten Rechnungen anschließend zur Förderung einreichen.

Die Förderquote für die Start-ups beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 23.000 Euro pro Zielmarkt. Förderfähig ist die Markterschließung maximal zweier neuer Länder, wobei im Rahmen des Höchstbetrags bis zu zwei Anträge pro Zielmarkt gestellt werden können.

Für jedes Land ist ein gesonderter Förderantrag einzureichen und es ergeht ein gesonderter Zuwendungsbescheid. Nach abgeschlossener Maßnahmenumsetzung zum ersten Zielmarkt kann die Maßnahme für einen weiteren Zielmarkt beantragt werden.

Zur Förderung stehen den teilnehmenden Start-ups zur Auswahl:

  • Messen und Ausstellungen

  • Marketing (bspw. Markteinstiegsberatung, Geschäftspartnersuche, Kundenakquise, Lieferanten, Distributoren)

  • Werbemaßnahmen

  • Beratungs- und Coachingleistungen (bspw. Ausgaben für die Erarbeitung einer Internationalisierungsstrategie, Firmengründung und Standortsuche, Rechtsberatung, Steuerberatung)

  • Schulungen (bspw. Sprachkurse, Zollkurse, interkulturelle Kommunikation, Kurse und Informationsveranstaltungen zum Zielmarkt)

  • Zertifizierungen (bspw. Produktzertifizierungen, Design-, Marken oder Patentanmeldungen)

  • Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen

  • Vernetzung ins Start-up-Ökosystem im ausländischen Zielmarkt

  • konkrete Umsetzungsmaßnahmen im Bereich E-Commerce, wenn diese auch die Markterschließung in den jeweiligen ausländischen Zielmarkt betreffen