Vereinfachte Verfahren

Kleinsendungen („mündliche Zollanmeldung“)

Auf eine förmliche elektronische Ausfuhranmeldung kann verzichtet werden, wenn die Sendung einen statistischen Wert von 1000 EUR und ein Gewicht von 1000 kg nicht übersteigt und keine sonstigen Genehmigungsvorbehalte (z.B. wegen Exportkontrolle) vorliegen.

Vereinfachte Zollanmeldung ohne förmliche Bewilligung (unvollständige Zollanmeldung)

Eine schriftliche Zollanmeldung muss alle notwendigen Angaben enthalten und alle erforderlichen Unterlagen sind ihr beizufügen. Dies ist zum maßgebenden Zeitpunkt oftmals noch nicht möglich. Ziel des Verfahrens der unvollständigen Zollanmeldung ist daher die Annahme einer Zollanmeldung, der noch bestimmte Angaben oder Unterlagen fehlen. Beides ist der Zollstelle zu einem späteren Zeitpunkt nachzureichen.
Dieses Verfahren bedarf keiner vorherigen Bewilligung.

Vereinfachtes Anmeldeverfahren (VAV)

Das VAV entspricht im Wesentlichen dem Verfahren der unvollständigen Zollanmeldung. Es unterscheidet sich insbesondere dadurch, dass die ergänzende Anmeldung nicht einzeln für jede unvollständige Anmeldung nachgereicht werden muss. Vielmehr werden die während eines festgelegten Zeitraums eingeführten Waren in einer ergänzenden Zollanmeldung zusammengefasst.
Das VAV bedarf der vorherigen Bewilligung.
Die Überführung in das betreffende Zollverfahren erfolgt durch die Abgabe einer vereinfachten Zollanmeldung.

Vereinfachtes Verfahren mit förmlicher Bewilligung (zugelassener Ausführer)

Bei diesem Verfahren wird auf die Abfertigung bei der Ausfuhrzollstelle vor dem Abgang der Ware verzichtet. Die Ware wird vielmehr im Unternehmen oder einem anderen zugelassenen Ort gestellt und zur Ausfuhr überlassen.
Das Verfahren muss im Voraus bewilligt werden.

Anschreibung in der Buchführung

Wesentliches Merkmal des Verfahrens ist der Verzicht auf eine elektronische Zollanmeldung zum Zeitpunkt der Warenbewegung. Die Waren sind in der betrieblichen Buchführung anzuschreiben. Der Verfahrensinhaber verpflichtet sich, eine elektronische nachträgliche monatliche Sammelausfuhrmeldung abzugeben.
Das Verfahren bedarf der Bewilligung.

Link Zoll.de < Vereinfachte Ausfuhranmeldung