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Ausfuhrgenehmigungen - Verlängerung und Änderung der Allgemeinen Genehmigungen

München (21.04.2021) - Das BAFA hat die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12 bis Nr. 14 sowie die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 16 bis Nr. 28 wie angekündigt bis zum 31. März 2022 verlängert. Die Allgemeine Genehmigung Nr. 15 ist bereits bis zum 31. März 2022 gültig.

Alle weiteren Informationen sowie die Vollversionen der Allgemeinen Genehmigungen finden Sie auf der BAFA-Webseite unter Allgemeine Genehmigungen.

(Quelle: News International IHK München, DIHK)

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