Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) in Europa
Für internationale Onlinehändler gestaltet sich die Einhaltung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) und die Kenntnis der nationalen EPR-Regelungen als herausfordernd. Unsere Informationsseite verschafft einen umfassenden Überblick über europäische Richtlinien und Verordnungen. Mithilfe einer praxisorientierten Checkliste werden grundlegende Fragen beantwortet, die beim Verkauf in EU-Ländern von essentieller Bedeutung sind. Bleiben Sie informiert und gewährleisten Sie die Konformität mit den geltenden Vorschriften für einen reibungslosen grenzüberschreitenden Handel.
Was ist die erweiterte Herstellerverantwortung und warum gibt es sie?
Die erweiterte Herstellerverantwortung oder EPR (Abkürzung des englischen Begriffs „Extended Producer Responsibility“) bezeichnet ein System, in dem die Hersteller oder Vertreiber von Produkten die Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus der in Verkehr gebrachten Produkte übernehmen, einschließlich der finanziellen und organisatorischen Verantwortung für die Entsorgung oder das Recycling der produzierten oder verkauften Waren. Die erweiterte Herstellerverantwortung wurde eingeführt, um das wachsende Abfallvolumen sowie die steigenden Kosten der Abfallsammlung für die Verbraucher zu reduzieren und den Verlust wertvoller Ressourcen zu bekämpfen.
Wer gilt als Hersteller im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung?
Der Herstellerbegriff im Sinne der Gesetzgebungen umfasst nicht zwingend das Unternehmen, das die Produkte tatsächlich herstellt, sondern auch Händler, die die Produkte auf den Markt bringen. Hersteller im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung ist meist der inländische Hersteller oder Vertreiber der betroffenen Produkte. Beim Onlinehandel gilt in der Regel der Onlinehändler als Hersteller und Verantwortlicher im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung.
Welche Produktkategorien unterliegen in Europa der erweiterten Herstellerverantwortung?
Für Verpackungen, Elektro- und Elektronikaltgeräte und Batterien wurde auf EU-Ebene zwischen 1994 und 2006 eine erweiterte Herstellerverantwortung eingeführt. In allen drei Bereichen handelt es sich um EU-Richtlinien, die den Mitgliedsstaaten Spielraum bei der nationalen Umsetzung geben. Nachfolgend werden die EPR-Verpflichtungen in Europa für diese drei Produktkategorien ausführlich beschrieben.
Einige Länder haben zusätzlich eine erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien, Papier, Möbel, Matratzen, Reifen, Motoröle und weitere Bereiche eingeführt (Siehe unten „Weitere EPR-Kategorien in Europa“)
Praxisbeispiel für EPR-Pflichten beim E-Commerce in Europa:
Verpackungen
Elektro- und Elektronikgeräte
Batterien und Akkumulatoren
Weitere EPR-Kategorien in Europa
Neben den drei aufgeführten klassischen Bereichen der erweiterten Herstellerverantwortung soll bis spätestens 2025 europaweit ein vierter Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung eingerichtet werden. Es handelt sich hierbei um die erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien. Diese wurde bereits in Frankreich und den Niederlanden umgesetzt. Auch in anderen europäischen Ländern – wie beispielsweise Belgien mit einer EPR für Matratzen oder Ungarn mit einer EPR für Reifen, Frittieröle, Fette, Büromaterial, Werbepapier, bestimmte Textilien und Holzmöbel – gewinnt die erweiterte Herstellerverantwortung immer mehr an Bedeutung. Spitzenreiter in Europa hinsichtlich der erweiterten Herstellerverantwortung ist Frankreich. Hier gibt es mittlerweile fast 20 Bereiche, in denen Unternehmen einer erweiterten Herstellerverantwortung unterliegen. Insbesondere Onlinehändler sind hier in der Pflicht, die betroffenen Produkte, die in Frankreich auf den Markt gebracht werden, zu lizenzieren – das heißt ihre Produkte bei einem Rücknahmesystem zu melden. So sind Kleidung, Schuhe und Textilien, Möbel, Druckerzeugnisse, Abfälle chemischer Produkte, Spielzeug, Garten- und Heimwerkartikel, Sport- und Freizeitartikel sowie Produkte und Materialen für das Bauwesen, bei einem hierfür zugelassenen Rücknahmesystem in Frankreich zu lizenzieren. Ab 2024 werden auch Produkte, die in die Gastronomie geliefert werden, sowie Einwegsanitärtextilien einer erweiterten Herstellerverantwortung in Frankreich unterliegen und bei einem zugelassenen Rücknahmesystem zu lizenzieren sein. Für 2025 ist die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Transport- und Industrieverpackungen geplant. Detaillierte Informationen zur erweiterten Herstellerverantwortung in Frankreich können Sie der Informationsbroschüre der AHK Frankreich entnehmen, die Sie hier kostenlos bestellen können.
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mit dem 18 wichigsten FAQs
Links
Verpackungen
EU-Verpackungsrichtlinie : Richtlinie 94/62/EG
Proposal for a revision of EU legislation on Packaging and Packaging Waste (PPWR)
DIHK Broschüre "Umgang mit Verpackungen in Europa"
WEEE
Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
FAQ der europäischen Kommission
DIHK Broschüre WEEE
Batterien
Richtlinie 2006/66/EG
Verordnung (EU) 2023/1542
Textilien
EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien
Meldeverfahren Frankreich
Broschüre Frankreichspezifische Meldeverfahren (AHK Frankreich)