Außerdem erließ der Minister eine Reihe von Instruktionen, die im Wesentlichen die Freigabe von Waren und Ausrüstungen in den Häfen zur Weiterverarbeitung betreffen, insbesondere für solche mit Einfuhrlizenzen sowie die Erleichterung der Warenausfuhr von Unternehmen und die Nichtbehinderung ihrer Interessen sowie die Vereinfachung der administrativen Verfahren zugunsten dieser Unternehmen.
Firmen, die weiterhin größere Probleme in der Genehmigung ihrer Importanträge haben, treten bitte mit der AHK Algerien in Kontakt: Tel.: +213 561 680 145, E-Mail: eco(at)ahk-algerie.org
Quelle: AHK Algerien, News International IHK Nürnberg