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Auslandsentsendungen an Sonn- und Feiertagen am Beispiel Österreichs

Nürnberg - Feiertagsregelungen innerhalb Deutschlands sind nicht überall gleich und selbst in Bayern gibt es Unterschiede. Dies gilt erst recht für das EU-Ausland. Nehmen wir ein Beispiel aus der Nachbarschaft: Österreich. Dort ist Mariä Empfängnis ein kirchlicher wie staatlicher Feiertag, immer am 8. Dezember. Hätten Sie´s gewusst?

Am besten wäre es, wenn Sie vor der Planung Ihres Auslandseinsatzes Ihren Kunden mit dieser Frage konfrontieren oder sich über ausländische Feiertage auf der GTAI-Seite (Germany Trade & Invest) informieren. Vielleicht hätte Sie auch Ihr österreichischer Kunde darauf hingewiesen. Wenn nicht, ist trotzdem nicht alles verloren.

Denn im Rahmen des Arbeitsruhegesetzes (ARG) bzw. der ARG-Verordnung ist Arbeiten an Sonn- und Feiertagen auch in Österreich möglich. Dazu gehören z.B. unaufschiebbare Arbeiten zur Behebung von Störungen und Gebrechen an Heizungs-, Klima- und Kälteanlagen sowie Gas-, Wasserleitungs- und Elektroinstallationen wie auch Fotoarbeiten. Eine weitere Ausnahme, der allerdings gesetzlich enge Grenzen gesetzt sind, gilt bei vorübergehend auftretendem besonderem Arbeitsbedarf.

Des Weiteren müssen auch die Regelungen in den Kollektivverträgen Beachtung finden, da Zulagen zu zahlen sind. In solchen Fällen sollten sich Unternehmer unbedingt mit der Außenwirtschaftsberatung ihrer Handwerkskammer, Bayern Handwerk International oder den IHKs in Verbindung zu setzen. Alle relevanten Informationen zur Entsendung nach Österreich finden Sie auch im Dienstleistungskompass Bayern.

Kurz noch ein Perspektivenwechsel: Sollte sich Ihr Mitarbeiter an einem deutschen gesetzlichen Feiertag auf Auslandsmontage befinden, muss er an diesem Tag arbeiten. Deutsche gesetzliche Feiertage begründen im Ausland kein Arbeitsverbot und führen daher auch nicht zum Arbeitsausfall.

 Quellen: BHI NL 10/2023 und Techniker Krankenkasse