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Belarus: EU verabschiedet neues Paket mit Sanktionen

Der Rat hat am 03.08.2023 Sanktionen gegen weitere 38 Personen und drei Organisationen verhängt.

Ferner hat er die Ausfuhrverbote auf Feuerwaffen sowie die Luftfahrt und Raumfahrtindustrie ausgeweitet. Neu sind weitere Ausfuhrbeschränkungen für z.B. für Halbleiterbauelemente, elektronische integrierte Schaltungen, Herstellungs- und Testausrüstung, und ein erweitertes Ausfuhrverbot für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck.

Angesichts der sich verschlechternden Menschenrechtslage in Belarus hat die EU neue restriktive Maßnahmen gegen 38 Personen und drei Organisationen aus Belarus erlassen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, zu Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratischen Kräfte beitragen, sowie gegen jene, die vom Lukaschenko-Regime profitieren und es unterstützen.

Neu in die Listen aufgenommen wurden unter anderem Strafvollzugsbeamte, die für die Folter und Misshandlung von Häftlingen, darunter politische Gefangene, verantwortlich sind, prominente Propagandisten und Angehörige der Justiz, die an der Verfolgung und Verurteilung von demokratischen Oppositionellen, Mitgliedern der Zivilgesellschaft und Journalisten mitgewirkt haben.

Die Sanktionen richten sich auch gegen staatseigene Unternehmen, die gegen Beschäftige vorgegangen sind oder sie entlassen haben, weil sie an friedlichen Protesten und Streiks teilgenommen haben. Belneftekhim, ein staatlich kontrollierter Mischkonzern für Öl und Chemie, wird als ein strategisches Unternehmen, dass das Lukaschenko-Regime unterstützt, in die Liste aufgenommen.

Die gesamten restriktiven Maßnahmen der EU zu Belarus gelten nun für insgesamt 233 Personen und 37 Organisationen. Ihre Vermögenswerte werden eingefroren, und es ist Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen der EU verboten, ihnen finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Für natürliche Personen gilt zusätzlich ein Reiseverbot, das sie an der Einreise in Gebiete der EU oder an der Durchreise hindert.

Die einschlägigen Rechtsakte, einschließlich der Namen der betroffenen Personen, sind im Amtsblatt veröffentlicht worden.

Als Reaktion auf die anhaltende belarussische Beteiligung am Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die EU ferner gezielte restriktive Maßnahmen verhängt und zwar:

  • ein Ausfuhrverbot für Güter und Technologien, die für die Verwendung in der Luftfahrt und der Raumfahrtindustrie geeignet sind, einschließlich Motoren für Luftfahrzeuge und unbemannte Luftfahrzeuge
  • ein Verbot des Verkaufs, der Lieferung, der Weitergabe oder der Ausfuhr von Feuerwaffen, dazugehörigen wesentlichen Komponenten und Munition
  • weitere Ausfuhrbeschränkungen für Güter, die von Russland für seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine verwendet werden, einschließlich Halbleiterbauelemente, elektronische integrierte Schaltungen, Herstellungs- und Testausrüstung, Fotoapparate und optische Komponenten
  • ein erweitertes Ausfuhrverbot für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck

Belarus unterliegt nach wie vor Beschränkungen in den Bereichen Finanzwirtschaft, Handel, Energie, Verkehr und andere.

Weitere Informationen:

Amtsblatt der EU vom 3. August 2023
Amtsblatt der EU vom 4. August 2023
Pressemeldung der EU

(Quelle: IHK Würzburg-Schweinfurt)