Nach Angaben des Ministeriums für öffentliche Sicherheit und der Nationalen Einwanderungsbehörde wird China die Ausstellung von Hafenvisa und deren mehrfache Verlängerung für ausländische Geschäftsleute erleichtern.
Ausländer, die zu Geschäftsverhandlungen, zum Handelsaustausch, zur Installation und Wartung, zur Teilnahme an Ausstellungen, zu Investitionen oder zum Unternehmertum nach China kommen und keine Zeit haben, außerhalb des Landes ein Visum für China zu beantragen, können für die Einreise in das Land ein Hafenvisum beantragen. Hierzu ist u.a. ein Einladungsschreiben erforderlich.
Wer aus geschäftlichen Gründen mehrfach ausreisen und nach China zurückkehren muss, kann innerhalb von 3 Jahren nach der Ankunft in China einen Ersatz durch ein gültiges Geschäftsvisum für die mehrfache Einreise beantragen.
Jia Tongbin, stellvertretender Direktor der Abteilung für Ausländermanagement der Nationalen Einwanderungsbehörde, sagte, diese Maßnahmen würden den grenzüberschreitenden Austausch von Geschäftspersonal weiter fördern. Sie erleichtern ausländischen Führungskräften, Geschäftsleuten und anderem Personal die Durchführung von Handelskooperationen und ermöglichen Geschäftsaktivitäten in China.
Gemäß den geltenden Vorschriften müssen Ausländer bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis in China ihre Reisepässe zur Überprüfung bei der Aus- und Einreiseverwaltung einreichen. Das Dokument wird ihnen bei Erhalt der Aufenthaltserlaubnis zurückgegeben.
Die neue Maßnahme ermöglicht es Ausländern, ihren Originalpass nach der Überprüfung bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis aufzubewahren, sodass sie während des betreffenden Zeitraums relevante Angelegenheiten mit ihrem Reisepass erledigen können.
Quelle: Ecns.Cn und FAZ und German.China.Org.