Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe zu menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten. Zugleich ist das Gesetz auch für Unternehmen von Bedeutung, die nicht in den Anwendungsbereich fallen. Viele Unternehmen sehen sich angesichts der damit verbundenen, vielfältigen und mitunter weitreichenden Erwartungen vor besondere Herausforderungen gestellt.
Gemeinsam mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat der Helpdek eine neue Handreichung erarbeitet. In ihr wird erläutert wie Unternehmen in den Lieferketten vor dem Hintergrund der gesetzlichen Anforderungen zusammenarbeiten können und wo die Grenzen der Inanspruchnahme nicht-verpflichteter Unternehmen liegen. In der Handreichung finden Sie konkrete Hinweise mit Bezug auf die einzelnen Sorgfaltspflichten, Fallbeispiele und praktische Tipps zur Einführung von Sorgfaltsprozessen sowie ausgewählte Unterstützungshilfen.
Hier finden Sie die Handreichung.
(Quelle: IHK Würzburg-Schweinfurt)