Die Azubi-Pflicht gilt für Bau- und Anlagenverträge sowie für bestimmte Dienstleistungsverträge.
Folgende Bau- und Anlagenverträge sind betroffen:
- Das Bauvorhaben der öffentlichen Hand wird in Dänemark durchgeführt,
- Bauvorhaben der öffentlichen Hand, mit einer Mindestbauzeit von 6 Monaten ab Vertragsunterzeichnung bis zur Fertigstellung und
- Bauvorhaben der öffentlichen Hand mit einem Vertragswert, der den Schwellenwert für öffentliche Bauverträge gemäß § 6 des Vergabegesetzes überschreitet (Stand 2023: DKK 40.100.744).
Folgende Dienstleistungsverträge sind betroffen:
- Die Dienstleistung wird in Dänemark erbracht.
- Der Dienstleistungsvertrag der öffentlichen Hand hat eine Mindestdauer von 6 Monaten ab Vertragsunterzeichnung bis zur Lieferung,
- Der Dienstleistungsvertrag der öffentlichen Hand hat einen Vertragswert von mindestens 5 Millionen DKK und
Der Dienstleistungsvertrag der öffentlichen Hand fällt unter einen oder mehrere der folgenden CPV-Codes:
- 50000000-50884000 (Reparatur- und Instandhaltungsdienstleistungen)
- 51000000-51900000 (Installationsdienstleistungen)
- 60000000-60651100 (Transportdienstleistungen - nicht Abfalltransport)
- 90910000-90919300 (Reinigung)
Weitere Informationen finden Sie bei der AHK Dänemark .
Quelle: Newsletter IHK Nürnberg