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Drei Fehler bei der Verwendung von Incoterms

Die von der ICC herausgegebenen Incoterms®-Klauseln werden in gut 90 % aller internationalen Warenkaufverträge verwendet.

 

In der Praxis zeigt sich jedoch oft, dass die von Vertragspartnern vereinbarte Incoterms®-Klausel nur selten die für sie passende Klausel ist. Mit der Vereinbarung einer unpassenden Klausel gehen allerdings erhebliche Risiken einher. So können sich insbesondere umsatzsteuerliche Folgen, wie ein Ausschluss des Vorsteuerabzuges, ergeben. Zudem steigt das Risiko von Streitigkeiten rund um die Lieferung und den Transport der Waren. Parteien können gegebenenfalls Schäden nicht geltend machen oder Versicherungen verweigern die Schadensübernahme.

Verwenden Sie "Ex Works" bei einem Export ins Drittland oder vereinbaren Sie „Delivered Duty Paid“ mit Ihrem drittländischen Verkäufer? Dies bringt Schwierigkeiten für Ihr Geschäft mit sich. Welche das sind und welche Alternativen bestehen, das erfahren im Webinar der IHK Würzburg-Schweinfurt am 11.10.2023 von Herrn Sandro Saccavino, Leiter der Gruppe Internationales Geschäft, Devisen & Zahlungsverkehr Oberbank AG, Niederlassung Deutschland.

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