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EU: Aktualisierung der Ausfuhrkontrolle für Güter mit doppeltem Verwendungszweck

Güter mit doppeltem Verwendungszweck, sog. Dual Use Güter, werden regelmäßig überprüft und kategorisiert.

 

Die EU Kommission hat eine Verordnung zur Aktualisierung der EU-Ausfuhrkontrollliste für Güter mit doppeltem Verwendungszweck erlassen, um sie mit der Exportkontrolle bei B- und C-waffenrelevanten Gütern und Technologien in Einklang zu bringen.

Mit dieser Aktualisierung werden einige neue Technologien im biologischen Sektor in die EU-Liste mit doppeltem Verwendungszweck aufgenommen. Insbesondere enthält die aktualisierte EU-Kontrollliste vier neue Einträge für marine Toxine, nämlich Brevetoxine, Gonyautoxine, Nodularine und Palytoxine, die natürlicherweise in der Meeresumwelt vorkommen, aber auch synthetisiert und beispielsweise für biologische Waffen verwendet werden können. 

Die Aktualisierung der EU-Kontrollliste wurde mit den Maßnahmen der USA koordiniert, mit denen die gleichen Kontrollen für diese neuen Technologien eingeführt wurden.

Sofern der Rat und das Europäische Parlament innerhalb von zwei Monaten keine Einwände erheben, wird die Verordnung der Kommission veröffentlicht und tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Quelle: Gtai, EU-Kommission, Handwerkskammer für München und Oberbayern