Anreize für den Export klimafreundlicher und transformationsrelevanter Technologie
Seit 1978: OECD-Konsensus
Mit Australien, Kanada, Japan, Korea, Neuseeland, Norwegen, der Schweiz, der Türkei, dem Vereinigten Königreich und den USA besteht seit 1978 eine Übereinkunft1 (OECD-Konsensus) hinsichtlich dessen, nach welchen Grundsätzen Exportgeschäfte mit staatlichen Garantien abgesichert werden. Ziel der Übereinkunft ist es, gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Exporteuren verschiedener Länder zu sichern. Die Übereinkunft regelt insbesondere Rückzahlungsbedingungen, Mindestprämiensätze und Mindestzinssätze sowie Vorschriften zum Austausch von Informationen zwischen den Staaten.
Bei den Verhandlungen über die Modernisierung des OECD-Konsensus haben sich die Teilnehmer auf ein weitreichendes Reform-Paket verständigen können, das die allgemeinen Finanzierungsbedingungen und das Klimaschutz-Sektorenabkommen (CCSU) umfasst. Damit wurde ein wichtiges Anliegen Deutschlands, der EU und der europäischen Exportwirtschaft aufgegriffen.
Quelle: GTAI-Exportguide