Fachkräfteeinwanderung: Neue Regelungen

Fachkräfte sollen schneller und unbürokratischer in Deutschland arbeiten können

Mit einem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung sollen bestehende Hürden abgebaut und die Verdienstgrenze für die Blaue Karte abgesenkt werden. Wer zwei Jahre Berufserfahrung und einen Abschluss im Heimatland hat, kann als Fachkraft nach Deutschland kommen. Neu eingeführt wird eine Chancenkarte mit einem Punktesystem.

Es wird künftig für die Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland im Wesentlichen drei Wege geben:

  1. Qualifikation: Mit der blauen Karte EU können etwa IT-Spezialisten, die in Deutschland derzeit besonders gefragt sind, bereits heute mit anerkannten Abschluss nach Deutschland kommen. Für sie wird die Gehaltsschwelle gesenkt, die Dauer der Berufserfahrung gekürzt und auf den Nachweis von Deutschkenntnissen verzichtet. Künftig gilt: Wer einen Abschluss hat, kann jede qualifizierte Beschäftigung ausüben.
  2. Erfahrung: Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Ausland erworbenen und dort staatlich anerkannten Berufsabschluss hat, kann künftig als Fachkraft kommen. Der Abschluss muss nicht mehr zuvor in Deutschland anerkannt werden. Das bedeutet weniger Bürokratie und damit kürzere Verfahren. Mit einer Gehaltsschwelle wird sichergestellt, dass diese Fachkräfte langfristig eine gute Perspektive auf dem Arbeitsmarkt haben. Wer die notwendige Gehaltsschwelle nicht erreicht, muss auch weiterhin seinen Berufsabschluss anerkennen lassen. Damit das Anerkennungsverfahren den Arbeitsbeginn nicht verzögert, wird die Möglichkeit einer Anerkennungspartnerschaft zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern geschaffen.
  3. Potenzial: Für Menschen, die noch kein konkretes Arbeitsplatzangebot haben, aber Potenzial für den Arbeitsmarkt mitbringen, wird eine Chancenkarte eingeführt. Diese basiert auf einem Punktesystem. Zu den Kriterien gehören Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und Potenzial der Lebens- oder Ehepartnerinnen oder -partner. 

 

Weitere Hürden werden gesenkt

Gleichzeitig werden weitere Hürden für die Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten gesenkt. So soll die sogenannte Westbalkan-Regelung entfristet und das Kontingent verdoppelt werden. Damit dürfen künftig jährlich bis zu 50.000 Staatsangehörige aus den sechs Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien nach Deutschland zuwandern. Sie können für jede Beschäftigung nach Deutschland einreisen ohne berufliche Qualifikationen nachweisen zu müssen.

IT-Spezialisten, die hierzulande derzeit besonders gefragt sind, können bereits heute ohne anerkannten Abschluss nach Deutschland kommen. Für sie wird die Gehaltsschwelle gesenkt und die Dauer der notwendigen Berufserfahrung. Außerdem sollen IT-Fachleute künftig keine Deutschkenntnisse mehr nachweisen müssen.

 

Im parlamentarischen Verfahren wurden die folgenden Änderungen eingebracht:   

  • Die Mindestgehaltsschwelle für die Erteilung der Blauen Karte EU für Regelberufe wird auf 50 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung abgesenkt. 
  • Asylbewerber, die vor dem 29. März 2023 eingereist sind sowie unter anderem eine entsprechende Qualifikation und ein Arbeitsplatzangebot haben oder sich bereits in einem entsprechenden Arbeitsverhältnis befinden, können ihr Asylverfahren durch Antragsrücknahme beenden und eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft beantragen, ohne zuvor auszureisen und ein Visumverfahren durchlaufen zu haben.
  • Ferner soll in Zukunft auch den Eltern einer Fachkraft eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug erteilt werden können. Gleiches gilt für die Schwiegereltern der Fachkraft, wenn deren Ehepartner sich dauerhaft in Deutschland aufhält.
  • Zudem ist unter anderem die Möglichkeit einer Verlängerung der Chancenkarte um bis zu zwei Jahre vorgesehen, wenn der Ausländer einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot für eine inländische qualifizierte Beschäftigung hat und die Bundesagentur für Arbeit zustimmt.

Das Gesetz wurde am 7. Juli 2023 im Bundesrat beschlossen. Die neuen Regelungen treten zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft. Hierzu finden Sie auf der Seite make-it-in-germany weitere Informationen.

Quelle: Die Bundesregierung, IHK Würzburg-Schweinfurt