Eine Förderung für Start-ups ist möglich, wenn
- Gründung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt (in begründeten Ausnahmefällen, z. B. bei hardware- oder forschungsintensiven Themen, nicht länger als acht Jahre) und deren Unternehmensgründer operativ bzw. in der Leitung tätig sind,
- deren Produkt (Ware, Dienstleistung, Verfahren, Handwerk), welches i.d.R. bereits eine gewisse Marktreife aufweist, innovativ und technologie-/digitalbasiert sowie international skalierbar ist und
- bei denen keine Insolvenzgefährdung vorliegt.
Alle ausführlichen Informationen zum Förderprogram finden Sie noch einmal hier.
(Quelle: IHK München für Oberbayern)