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Flugausfälle während Corona – Frist für Erstattungen läuft ab

Während der Corona-Krise wurden europaweit reihenweise Flüge gestrichen. Reisende warteten lange auf Rückerstattung oder wurden mit Gutscheinen abgespeist. Manche haben bis heute kein Geld erhalten. Nach deutschem Recht verjähren Ende des Jahres viele Ansprüche aus dem Jahr 2020. Wer noch immer auf eine Erstattung wartet, sollte jetzt schnell handeln.

 

In der EU-Fluggastrechteverordnung sind die Rechte der Fluggäste klar geregelt. Wenn die Airline einen Flug annulliert, haben die Passagiere Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises – und das innerhalb von 7 Tagen. So steht es im EU-Gesetz. Die Airline kommt also schnell in Verzug. Ab dem 8. Tag können Reisende theoretisch auch Verzugszinsen verlangen.

Während der Corona-Krise boten viele Fluggesellschaften statt einer Erstattung einen Gutschein an. Die Reisenden waren jedoch nicht verpflichtet, diesen anzunehmen. Wer sich gegen einen Gutschein und für eine Erstattung entschieden hat, hat weiterhin Anspruch auf sein Geld.

Nach deutschem Recht verjähren die Ansprüche allerdings nach drei Jahren (sofern die Verjährung nicht gehemmt wird) – für Flüge, die im Jahr 2020 annulliert wurden, am 31. Dezember 2023.

Wichtig: Die 3-jährige Verjährungsfrist gilt, wenn das Flugticket in Deutschland oder über eine deutschsprachige Website gekauft wurde. Nach ausländischem Recht kann die Verjährungsfrist länger oder kürzer sein.

Wer noch keine Erstattung erhalten hat, kann Folgendes tun:  

Die Juristen des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) bieten Basisinformationen über das EU-Mahnverfahren und leisten konkrete Hilfe bei der Vermittlung an Schlichtungsstellen.

Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland

(BHI NL 08/2023)