PRO Europe sowie 5 französische Verbände hatten einen Antrag zur sofortigen Aussetzung der Kennzeichnungsverordnung gestellt, welchem jetzt im Hauptverfahren stattgegeben wurde. Der vorgesehene Gebührenaufschlag für Verpackungen, die mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet sind, ist somit nichtig und wird nicht eingeführt. Die Aufbringung des Grünen Punkts ist in Frankreich ohne Einschränkung möglich, ist jedoch keine Pflicht.
Die AHK Frankreich möchte außerdem darauf hinweisen, dass Verpackungen in Frankreich mit dem Triman und einem Sortierhinweis gekennzeichnet werden müssen. Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link in dem AHK-Merkblatt Kennzeichnung Triman.
Quelle: AHK Frankreich, Newsletter IHK Nürnberg