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Gemeinsames Versandverfahren

München. - Mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 ist die Ukraine dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren und dem Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr beigetreten.

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 ist die Ukraine dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren und dem Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr beigetreten.

Vom staatlichen Zolldienst der Ukraine wurde eine Übersicht erstellt, die sich an Wirtschaftsbeteiligte und Bürgen richtet, die das gemeinsame Versandverfahren nutzen. Es werden in Bezug auf das Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren die Verpflichtungen für den Transport von Waren in oder durch das Gebiet der Ukraine dargestellt.

Unterschied zwischen Unionsversandverfahren und gemeinsamen Versandverfahren
Ukraine Note NCTS (in englischer Sprache)

Quelle: Zoll.de, IHK München Newsletter