Mit dem Inkrafttreten des Gesetzesdekrets Nr. 27/2023 muss die Entsendung nicht mehr bis 24:00 Uhr des Vortages gemeldet werden, sondern lediglich vor Einsatzbeginn - aber Vorsicht, der Einsatz beginnt ab Grenzübertritt.
Weitere nformationen zur Entsendung nach Italien finden Sie hier.
Quelle: BHI NL 04/202, AHK Italien, Kanzlei Romanin & Rottonara