Wer Arbeitnehmende nach Frankreich entsendet, muss diese vorher über das Entsendeportal SIPSI (Système d’Information sur les Prestations de Services Internationales) anmelden. Die Anzeige ist obligatorisch und sollte vor Arbeitsbeginn erfolgen.
So soll sichergestellt werden, dass Entsandte im Einklang mit den französischen Arbeitsgesetzen handeln und die erforderlichen Arbeitsbedingungen einhalten.
Das Ministerium für Arbeit überarbeitet den Teleservice SIPSI komplett, um auf die verschiedenen Erwartungen und Feedbacks der Nutzer einzugehen. Das Ziel ist, dass ausländische Unternehmen ihre Meldungen so schnell und so präzise wie möglich eingeben können. Dazu gehören:
- Mehrsprachiger Zugang: Französisch-Englisch-Deutsch-Italienisch-Spanisch
- Weiterentwicklung der verschiedenen Rubriken, um unnütze oder doppelte Eingaben zu verringern, bestimmte Informationen automatisch zu ergänzen und zu prüfen
- Spezielle Übertragungslösung per API für Unternehmen und Bevollmächtigte aus der Transportbranche, die eine hohe Anzahl von Entsendungsmeldungen übertragen
- Neue Konten für die Kunden der ausländischen Unternehmen und deren Bevollmächtigte/Vertreter in Frankreich
- Außerdem sind in der Rubrik "Informationen zur Leistung" nun deutlich weniger Angaben notwendig, wie beispielsweise die Art der verwendeten gefährlichen Arbeitsmittel oder Arbeitsverfahren, die Arbeitszeit sowie die Anzahl der Ruhetage entsandter Arbeitnehmer.
Der Bereich "Kosten" zu den Themenfeldern Reise, Unterbringung und Verpflegung wurde komplett gestrichen.
Quelle: Techniker Krankenkasse Auslandsbrief, BHI NL 06/2023