Neuseeland - Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland

Brüssel. - Das Abkommen wurde im Juli 2023 unterzeichnet und liegt gegenwärtig dem EU-Parlament zur Zustimmung vor. Es soll 2024 in Kraft treten. Unter anderem folgende Industriebereiche werden laut Bericht der EU-Kommission vom Abbau der Zölle profitieren: Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile, Maschinen, Chemikalien, Elektrische Ausrüstung.

Aber auch im Dienstleistungsbereich und für Lebensmittelexporte werden bisherige Handelsschranken durch das Abkommen beseitigt. Eine Besonderheit ist die Verpflichtung beider Parteien auf soziale und klimapolitische Grundsätze, deren schwerwiegende Verletzungen die Möglichkeit handelspolitischer Sanktionen nach sich ziehen kann.

Leuchtsignal

Die Ratifizierung setzt nach Worten von Volker Treier, Außenwirtschaftschef der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), "ein Leuchtsignal in einem ansonsten trüben außenwirtschaftlichen Umfeld".

Die international eng verflochtene deutsche Wirtschaft sei "gegenwärtig mit einem weltweit zunehmenden Protektionismus konfrontiert", erinnert Treier. "Das Abkommen setzt dabei einen Kontrapunkt, indem es für die Unternehmen Handelshemmnisse insbesondere bei Zöllen, öffentlicher Beschaffung sowie beim Schutz geistigen Eigentums beseitigt." Das erhöhe für beide Seiten die Rechtssicherheit und fördere damit Investitionen und Handel.

2022 seien die deutschen Exporte nach Neuseeland gegenüber dem Vorjahr um 18,3 Prozent gestiegen, die Importe hätten um 15,4 Prozent zugelegt, berichtet der DIHK-Außenwirtschaftschef.

Mehr Engagement in der Potenzialregion Indopazifik

Darüber hinaus sei es für die vielen auslandsaktiven deutschen Unternehmen "wichtig, dass sich die EU auch über Neuseeland hinaus stärker in der wirtschaftlichen Potenzialregion Indopazifik engagiert". Schließlich betrage allein das deutsche Handelsvolumen mit dieser Wirtschaftsregion über 400 Milliarden Euro – fast ein Fünftel des deutschen Außenhandels.

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Quelle: Newsletter IHK München, Exportguide GTAI