Österreich: Einhaltung der neuen Kollektivlöhne

Bei Entsendungen von Arbeitnehmern nach Österreich müssen Unternehmen für die Dauer der Tätigkeit vor Ort die österreichischen Kollektivverträge einhalten.

 

Österreich – neue Kollektiverträge, höhere Löhne

In Österreich wurden einige Kollektivverträge neu ausgehandelt. Dabei gibt es Gehaltserhöhungen von 7 bis 10 Prozent und somit deutlich höhere Mindestlöhne, die die österreichischen Kollektivverträge seit Januar bzw. Mai 2023 vorsehen.

Der Abschluss für Tischler und Holzgestalter (Schreiner) brachte beispielswiese eine Erhöhung der Löhne um 9,9 Prozent, sowie eine Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 10 Prozent.

Neben dem kollektivvertraglichen Grundlohn kommen Sonderzahlungen hinzu, z.B. anteilig ein 13. und 14. Gehalt (Weihnachts- und Urlaubsgeld) und ggf. weitere Zulagen (Überstundenzuschläge, Montagezuschlag, Erschwerniszulage), sofern diese anfallen.

Wenn Sie als Handwerksbetrieb Mitarbeiter zu Einsätzen nach Österreich entsenden, sollten Sie überprüfen und sicherstellen, dass Sie mit Ihren ausbezahlten Löhnen die neuen österreichischen Kollektivlöhne nicht unterschreiten.

Weitere Informationen zum Thema Entsendung finden Sie beim Dienstleistungskompass

(Quelle: Handwerkskammer für München und Oberbayern)