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Schweiz: Jahresvignette auch elektronisch erhältlich

Die Nutzung der Schweizer Autobahnen und Autostraßen ist abgabepflichtig für alle Motorfahrzeuge und Anhänger, welche nicht der Schwerverkehrsabgabe unterliegen. Diese Abgabe wird in Form einer Vignette erhoben.

 

Grundsätzlich besteht für alle Motorfahrzeuge und Anhänger bis 3,5 t eine Vignettenpflicht. Die Schweizer Vignette ist an das Kalenderjahr gebunden. Sie ist jeweils vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres gültig ( 14 Monate).

 

Vignette jetzt auch elektronisch

Es gibt zwei Formen der Vignette: Die Klebevignette und die E-Vignette. Der offizielle Verkaufspreis beträgt 40 CHF.

Die Vignette für das Kalenderjahr 2023 kann seit Kurzem auch elektronisch «Via Portal» des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit bezogen werden.

Die Klebevignette ist an das Fahrzeug gebunden, während die E-Vignette an das Kontrollschild gebunden ist. 

Eine E-Vignette muss auch bei einem Scheibenbruch nicht ersetzt werden. Zudem können Sie diese bequem online mit Ihrem Computer oder Smartphone kaufen – wann und von wo aus Sie wollen. Die Klebevignette ist gültig ab Anbringen an das Fahrzeug, die E-Vignette direkt nach der Registrierung des Kontrollschilds (dem Kauf im Webshop).

Quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft