Erzeugnisse mit Ursprung in den Seychellen erhalten bei der Einfuhr in die EU die Zollpräferenzbehandlung ab dem 01.07.2023 nur, wenn eine Erklärung auf der Rechnung vorgelegt wird, die gemäß Art. 23 des Protokolls 1 ausgefertigt wurde von:
- einem im System des registrierten Ausführers der Europäischen Union registrierten Ausführer von den Seychellen oder
- jedem Ausführer von den Seychellen für Sendungen von einem oder mehreren Packstücken, die Ursprungserzeugnisse enthalten, deren Gesamtwert 6.000 Euro je Sendung nicht überschreitet.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Zollverwaltung.