Bei der Gestaltung von Verträgen mit ukrainischen Geschäftspartnern ist es besonders wichtig, die Befugnisse der bevollmächtigten Vertreter beider Vertragsparteien, Formulierungen zur Abnahme von Dienstleistungen oder Waren sowie eine korrekte Formulierung des Eigentumsvorbehalts zu beachten. Unter den aktuellen Umständen sollten auch die Besonderheiten der rechtlichen Regelungen bei der Vertragsabwicklung in der Ukraine berücksichtigt werden.
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(Quelle: IHK Nürnberg für Mittelfranken)