Hinweis:

Diese Meldung stammt aus dem Archiv. In archivierten Meldungen sind möglicherweise nicht mehr funktionierende Links zu anderen Websites enthalten. Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Funktionalität der Links.

Ungarn - Neue Registrierungspflichten bei B2C Versandhandel

Ab dem 1. Juli 2023 unterliegen in Ungarn alle ausländische Online-Shops neuen Registrierungs- und Zahlungspflichten.

Die EPR-Pflicht (erweiterte Herstellerverantwortung) erstreckt sich auf Hersteller von u.a. Einwegkunststoffprodukten, elektrischen und elektronischen Geräten, Verpackungen, Fahrzeugen, Batterien und Akkumulatoren, Büromaterial, Werbepapier und Verpackungen. Die betroffenen Unternehmen sind verpflichtet, sich bei der Konzessionsgesellschaft zu registrieren und einen Vertrag über  die Erbringung von Entsorgungsdienstleistungen abzuschließen und müssen sich auch bei der Umweltbehörde registrieren, auch wenn sie ihre MwSt.-Erklärungen über das OSS-System in ihrem eigenen Land einreichen.

(Quelle: AHK Ungarn)