Die EPR-Pflicht (erweiterte Herstellerverantwortung) erstreckt sich auf Hersteller von u.a. Einwegkunststoffprodukten, elektrischen und elektronischen Geräten, Verpackungen, Fahrzeugen, Batterien und Akkumulatoren, Büromaterial, Werbepapier und Verpackungen. Die betroffenen Unternehmen sind verpflichtet, sich bei der Konzessionsgesellschaft zu registrieren und einen Vertrag über die Erbringung von Entsorgungsdienstleistungen abzuschließen und müssen sich auch bei der Umweltbehörde registrieren, auch wenn sie ihre MwSt.-Erklärungen über das OSS-System in ihrem eigenen Land einreichen.
(Quelle: AHK Ungarn)