Das Abkommen wird Unternehmen in der EU ab dem ersten Jahr der Anwendung einen Zollabbau in Höhe von jährlich etwa 140 Millionen Euro bringen. Der Abkommenstext wird nun dem Europäischen Parlament zur Zustimmung übermittelt. Nachdem das Parlament seine Zustimmung erteilt hat, kann der Rat den Beschluss über den Abschluss verabschieden. Sobald Neuseeland mitgeteilt hat, dass es das Ratifizierungsverfahren ebenfalls abgeschlossen hat, kann das Abkommen in Kraft treten.
Das Freihandelsabkommen soll exportseitig für EU-Unternehmen folgende Vorteile bringen:
- Alle Zölle auf Exporte aus der EU nach Neuseeland sollen abgeschafft werden.
- Der neuseeländische Dienstleistungsmarkt soll in Schlüsselbranchen wie Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Seeverkehr und Zustelldiensten geöffnet werden.
- Der Zugang für Unternehmen aus der EU zu neuseeländischen öffentlichen Ausschreibungen für Waren, Dienstleistungen, Bauprojekte und Baukonzessionen soll verbessert werden.
- Kleinere kleine Unternehmen sollen durch ein eigenes KMU-Kapitel dabei unterstützt werden, ihre Exporte zu steigern.
Zum Text des Handelsabkommens gelangen Sie hier.