Die Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Abgaben in den Einfuhr- bzw. Durchfuhrländern entfällt bei Vorlage eines Carnet ATA/CPD (im Folgenden: Carnet). Das Carnet-System wird derzeit in rund 80 Ländern/Zollgebieten eingesetzt. Auf der Seite des Zolls finden Sie eine aktuelle Übersicht über die teilnehmenden Länder. Die Internationale Handelskammer (ICC) hat die Volldigitalisierung des Carnets ATA/CPD ("e-carnet") als eines der wichtigsten strategischen Ziele festgelegt. Dabei arbeitet sie mit dem Schweizer Unternehmen UDITIS zusammen, das mit dem Programm „e-ata“ eine entsprechende digitale, webbasierte Lösung anbietet.
Die IHK Niederbayern hat einen übersichtlichen Artikel über die elektronische Antragstellung des Carnets erstellt.
Quelle: Website IHK Nürnberg, IHK Niederbayern