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Zolldokumente: Carnet ATA/CPD elektronisch beantragen

Nürnberg/München. - Das Wort "Carnet" stammt aus dem Französischen und heißt so viel wie "Heft". Die Abkürzung "A.T.A." steht für "vorübergehende Einfuhr" (französisch: admission temporaire; englisch: temporary admission). Frei übersetzt heißt "Carnet A.T.A." also Zollpassierscheinheft für die vorübergehende Einfuhr von Waren.

Die Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Abgaben in den Einfuhr- bzw. Durchfuhrländern entfällt bei Vorlage eines Carnet ATA/CPD (im Folgenden: Carnet). Das Carnet-System wird derzeit in rund 80 Ländern/Zollgebieten eingesetzt. Auf der Seite des Zolls finden Sie eine aktuelle Übersicht über die teilnehmenden Länder. Die Internationale Handelskammer (ICC) hat die Volldigitalisierung des Carnets ATA/CPD ("e-carnet") als eines der wichtigsten strategischen Ziele festgelegt. Dabei arbeitet sie mit dem Schweizer Unternehmen UDITIS zusammen, das mit dem Programm „e-ata“ eine entsprechende digitale, webbasierte Lösung anbietet.

Die IHK Niederbayern hat einen übersichtlichen Artikel über die elektronische Antragstellung des Carnets erstellt.

Quelle: Website IHK Nürnberg, IHK Niederbayern