Antragsberechtigung

Förderberechtigt sind Unternehmen (inklusive Angehöriger freier Berufe), wenn:

Sie ihren Sitz, beziehungsweise eine wesentliche Betriebsstätte in Bayern haben (von hier aus wird die Internationalisierungsaktivität gesteuert)

Sie laut Definition zu den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gehören, das heißt:

=> weniger als 250 Beschäftigte
=> Umsatz nicht über 50 Millionen Euro oder Bilanzsummer nicht über 43 Millionen Euro
=> keine Beteiligung von Nicht-KMU über 25 Prozent

Ihr Unternehmen keine offensichtliche Insolvenzgefährdung aufweist.