Förderung

Förderfähig ist maximal die Markterschließung zweier neuer Länder.

Gefördert wird die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • die erstmalige Beteiligung an internationalen Messen und Ausstellungen,

  • die Erstellung firmenspezifischer Publikationen,

  • Werbemaßnahmen im Ausland sowie

  • interne Personalschulungsmaßnahmen.

Für die Umsetzung der förderfähigen Maßnahmen beträgt der Zuschuss bis zu 50 Prozent der  EU-kofinanzierungsfähigen Ausgaben für die realisierten Maßnahmen, maximal jedoch 20.000 Euro pro Unternehmen und Zielmarkt.

Die jeweilige maximale Förderquote bestimmt sich nach dem Sitz des Zuwendungsempfängers in Bayern (laut vorgegebener Fördergebietskarte).
Die maximalen Förderquoten betragen hierbei 50 Prozent im EFRE-Schwerpunktgebiet, 30 Prozent im sonstigen EFRE-geförderten Gebiet und 25 Prozent im Großraum München. Im Großraum München erfolgt die Förderung ausschließlich mit Landesmitteln.