FAQs

Wo kann man das Antragsformular erhalten?
Antragsformulare erhalten Sie auf der Webseite der BIHK Service GmbH – Außenwirtschaftszentrum Bayern.

Ab welchem Zeitpunkt kann mit einer Auszahlung der Förderung für die Umsetzung der Maßnahmen gerechnet werden?
Fördermittel können einmalig nach finaler Umsetzung Ihrer Maßnahmen abgerufen werden. Der Abruf erfolgt mittels eines Verwendungsnachweises, welcher einen Sachbericht, eine zusammenfassende zahlenmäßige Aufstellung der Ausgaben (die Ausgaben sind den Kostenkategorien zuzuordnen) und der Einnahmen sowie eine Gesamtausgabenübersicht enthält, und einer Ausgabenübersicht. Nach vollständiger Einreichung aller benötigten Unterlagen bei der BIHK Service GmbH (Außenwirtschaftszentrum Bayern), kann die Prüfung ihrer Unterlagen erfolgen. Das Prüfungsergebnis wird schriftlich durch einen Auszahlungsbescheid mitgeteilt. Anschließend wird die Auszahlung Ihres Zuschusses veranlasst. Eine Zahlung erfolgt spätestens 90 Tage nach vollständiger Einreichung der Unterlagen.

Fragen zu Kosten

Sind Reise- und Bewirtungskosten förderfähig?
Nein. Reise- und Bewirtungskosten können im Projekt nicht gefördert werden. 

Können interne Kosten/laufende Kosten gefördert werden?
Nein. Solche Kosten (z.B. für Produktentwicklung/-anpassung, betriebsinterne Schulung von Handelsvertretern, Anpassung der internen Software zur Abwicklung des Auslandsgeschäftes, laufende Rechts- oder Steuerberatung usw.) können nicht gefördert werden. Förderfähig ist aber die „Zertifizierung/Registrierung“ für die ausländischen Märkte.

Kann der Maßnahmen- und Kostenplan nachträglich geändert/angepasst werden?
Ja, eine nachträgliche Änderung bzw. Anpassung des Maßnahmen- und Kostenplans ist möglich. Wenn Sie nach Erstellung des Zuwendungsbescheids eine Maßnahme abändern oder zusätzlich benennen möchten, müssen Sie einen Änderungsantrag unter Verwendung des Antragsformulars bei der BIHK Service GmbH – Außenwirtschaftszentrum Bayern stellen. Es sind maximal zwei Änderungsanträge pro Zielland möglich. Die Bewilligung des Änderungsantrags ist nur für den verbleibenden Restzeitraum Ihre Bewilligungszeitraums möglich. Die Beantragung muss vor Maßnahmenbeginn erfolgen. Wenn eine Maßnahme nicht beantragt ist bzw. nicht im Zuwendungsbescheid steht, kann auch keine Förderung für diese Maßnahme erfolgen, deswegen sind eventuelle Änderungen unbedingt zu melden.