FAQs
Wo kann man das Antragsformular erhalten?
Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer zuständigen IHK oder Handwerkskammer.
Ab welchem Zeitpunkt kann mit einer Auszahlung der Förderung für die Umsetzung der Maßnahmen gerechnet werden?
Fördermittel können während der Laufzeit des Bewilligungszeitraums jederzeit nach Abschluss der jeweiligen Maßnahme abgerufen werden. Der Abruf erfolgt mittels eines Auszahlungsantrages, welcher eine Ausgabenübersicht enthalten muss. Eine Auszahlung Ihres Zuschusses kann erst veranlasst werden, wenn alle unten aufgeführten Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht wurden. Das Prüfungsergebnis wird dann schriftlich mitgeteilt. Eine Zahlung erfolgt spätestens 90 Tage nach vollständiger Einreichung der Unterlagen.
Fragen zu Kosten
Sind Reise- und Bewirtungskosten förderfähig?
Nein. Reise- und Bewirtungskosten können im Projekt nicht gefördert werden.
Können interne Kosten/laufende Kosten gefördert werden?
Nein. Solche Kosten (z.B. für Produktentwicklung/-anpassung, betriebsinterne Schulung von Handelsvertretern, Anpassung der internen Software zur Abwicklung des Auslandsgeschäftes, laufende Rechts- oder Steuerberatung usw.) können nicht gefördert werden. Förderfähig ist aber die „Zertifizierung/Registrierung“ für die ausländischen Märkte.
Kann der Maßnahmen- und Kostenplan nachträglich geändert/angepasst werden?
Ja, eine nachträgliche Änderung bzw. Anpassung des Maßnahmen- und Kostenplan ist möglich.Wenn Sie nach Erstellung des Zuwendungsbescheids eine Maßnahme abändern oder zusätzlich benennen möchten, müssen Sie einen Änderungsantrag unter Verwendung des Antragsformulars bei der IHK stellen. Die Beantragung muss vor Maßnahmenbeginn erfolgen. Wenn eine Maßnahme nicht beantragt ist bzw. nicht im Zuwendungsbescheid steht, kann auch keine Förderung für diese Maßnahme erfolgen, deswegen sind eventuelle Änderungen unbedingt zu melden.