Exportkontrolle: BMWK veröffentlicht FAQ zur Hinweispflicht nach Art. 6b der Verordnung (EU) Nr. 833/2014

Das BMWK hat am 04.10.2023 die FAQ zur Hinweispflicht nach Art. 6b der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 auf seiner Internetseite veröffentlicht.

 

Im 11. EU-Sanktionspaket wurde unter Art. 6b der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 eine an Jedermann gerichtete allgemeine Hinweispflicht verankert. Diese Pflicht ist auch in anderen EU-Sanktionsverordnungen bereits enthalten, fehlte aber bislang bei den Exportverboten der EU-Russlandsanktionen.

Sie finden die neuen FAQ ab Frage 58 im Fragenkatalog zu den Russlandsanktionen.

>>> Weitere Informationen finden Sie hier.

(Quelle: IHK Nürnberg für Mittelfranken)