Brexit und Dienstleistungsverkehr

Zu den vier Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes gehören neben dem freien Waren- und Kapitalverkehr auch die Personenverkehrsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit. Vom grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr profitieren Unternehmen und Verbraucher: Der freie Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Dienstleistungen europaweit anzubieten. Europäische Verbraucher können sich aus einem europaweiten Angebot das für sie günstigste heraussuchen. Das wird mit dem Brexit voraussichtlich deutlich erschwert.

Entsendung von Mitarbeitern

Bei einer möglichen Beendigung der Personenfreizügigkeit ergeben sich steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Änderungen. Vom Wegfall der Dienstleistungsfreiheit sind insbesondere Finanzdienstleister betroffen sowie Firmen, die ihre Mitarbeiter beispielsweise auf Baustellen oder zur Montage von Maschinen und Anlagen ins VK entsenden wollen. (Quelle: IHK Magazin für München und Oberbayern)

Bis zum Ende der Übergangszeit wird auch weiterhin eine Entsendung nach den bisherigen Regelungen möglich sein. Was genau nach Ende der Übergangsphase gelten wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Grundsätzlich sind nach Ende der Übergangszeit die EU-Verordnungen (z.B. die Entsenderichtlinie) im Verhältnis zum VK nicht mehr anwendbar. Eine Koordinierung der sozialen Absicherung von Arbeitnehmern ist dann nicht mehr gegeben.

Personenfreizügigkeit

Die Personenfreizügigkeit endet mit dem Brexit, sowohl für EU-Bürger im VK als auch für Briten in EU-Staaten. Das neue und komplexere „Immigration Law“ aus dem VK will eigene Regelungen schaffen und Verfahren einführen, die vom EU-Standard deutlich abweichen können. Auch hier hat sich die britische Regierung bis dato nicht festgelegt.

Mehr Informationen zum Brexit und möglichen Übergangsregelungen gibt es auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Anerkennung beruflicher Qualifikationen

Klar ist, dass sich Dienstleister berufliche Qualifikationen künftig anerkennen lassen müssen. Unklar ist, welche Ausnahmen und Erleichterungen es für bestimmte Berufsparten geben wird. Aufenthalts- sowie Arbeitsgenehmigungen und eventuell auch Visa werden von nun an notwendig sein und erhebliche Zusatzaufwand sowie Mehrkosten verursachen.

Mehr Informationen unter:

Anerkennung in Deutschland
Mitteilung der Europäischen Kommission zu den Auswirkungen des Brexits auf reglementierte Berufe und Anerkennung von Berufsqualifikationen