Brexit und der Transport
Mit dem Wegfall des freien Warenverkehrs und der Wiedereinführung von Zöllen und Kontrollen wird es an den Grenzen zur Verzögerungen und langsamen Abfertigungszeiten kommen. Logistikunternehmen müssen dabei nicht nur mit höheren Kosten und bürokratischen Aufwand rechnen. Sie müssen sich auf Regelungen einstellen, die von EU-Recht abweichen. Dies gilt beispielsweise für Entsenderichtlinien, Emissionsgesetzgebung, Berufsqualifikationen oder Produktzertifizierungen. (Quelle: IHK München und Oberbayern)
Straßen- und Schienengüterverkehr
Ohne Austrittsabkommen verliert mit Ende der Übergangsphase eine in der EU ausgestellte Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr (Verordnung (EG) Nr. 1072/2009) ihre Gültigkeit im VK. Dann kommt das multilaterale Quotensystem des Internationalen Verkehrsforums (früher „Europäische Konferenz der Verkehrsminister“) zur Anwendung bzw. werden mit dem Vereinigten Königreich – wie mit anderen Drittstaaten (z.B. Russland oder Türkei) auch – in bilateralen Abkommen mit einzelnen EU-Mitgliedstaaten Genehmigungskontingente festgelegt.
Auch das Recht auf Kabotage geht für EU-Unternehmen im VK und vice versa verloren. Eine in der EU ausgestellte Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen (Verordnung (EG) Nr. 1073/2009) verliert dann ebenfalls ihre Gültigkeit im Vereinigten Königreich. Was den grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr betrifft, ist dieser auch im internationalen Interbus-Abkommen geregelt, dass das VK demnächst zu ratifizieren beabsichtigt. (Quelle: WKÖ)
Weitere Informationen zum Aktionsplan der EU-Kommission im Falle eines ungeordneten Austritts auf der Webseite der EU-Kommission und in Bezug auf den Schienenverkehr unter diesem Link.
Luftverkehr
Mit dem Ende der Übergangsphase wird das Vereinigte Königreich den Zugang zum einheitlichen europäischen Luftraum verlieren. Damit EU-Fluggesellschaften weiterhin im Vereinigten Königreich starten und landen können, muss ein horizontales Luftverkehrsabkommen mit der EU (bzw. bilaterale Abkommen mit den EU-Mitgliedstaaten) abgeschlossen sowie um neue Betriebsgenehmigungen für das Vereinigte Königreich angesucht werden.
Auch der Luftverkehr mit anderen Drittstaaten muss neu geregelt werden, da beispielsweise Vereinbarungen wie das Open-Sky-Abkommen der EU mit den USA für das Vereinigte Königreich nicht mehr gelten werden. Bei Zertifizierungen und Lizenzierungen sowie in Bezug auf die Flugsicherheitsvorschriften und -abkommen und bei den Passagierrechten wird es ebenfalls Auswirkungen geben.
Weitere Informationen unter:
Leitfaden für Transportunternehmen
Mitteilung der Europäischen Kommission zu den Auswirkungen des Brexit im Bereich Luftverkehr
Mitteilung der Europäischen Kommission zu den Auswirkungen des Brexit im Bereich Flugsicherheit (Safety)
Mitteilung der Europäischen Kommission zu den Auswirkungen des Brexit im Bereich der Luftsicherheit und der maritimen Sicherheit (Security)