Am 9. April 2008 wurde in Italien die Gesetzesverordnung Nr. 81/2008 - auch „Einheitsgesetz für die Sicherheit am Arbeitsplatz' - „Testo Unico di Sicurezza sul lavoro' genannt - verabschiedet. In dieser neuen Gesetzesverordnung wurden nahezu sämtliche, bis jetzt auf viele Einzelgesetze verstreute Vorschriften betreffend den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz, in einem einheitlichen Gesetzeswerk zusammengefasst.
In dem neuen Einheitsgesetz sollten, neben spezifisch italienischen Bestimmungen, auch die verschiedenen gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer berücksichtigt werden, weshalb es - neben der Zusammenfassung und Neuordnung der bereits bisher geltenden Vorschriften - auch einige wesentliche Ergänzungen und Neuerungen gegenüber der bisherigen Rechtslage in Italien gegeben hat. Dabei hat die Umsetzung dieser komplexen Regelungen in das Recht der Mitgliedsstaaten leider auch in Italien zu Bestimmungen geführt, welche insbesondere für ausländische Unternehmen mit Erschwernissen verbunden sind. Diesen lässt sich jedoch mit entsprechender Information und Berücksichtigung schon bei der Vertragsanbahnung mit Auftraggebern in Italien wirkungsvoll begegnen.
Insbesondere die zusätzlichen Bestimmungen über die Verantwortung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und deren Koordinierung auf der Baustelle bringen für die ausführenden Unternehmen erweiterte Informations- und Nachweispflichten. Die Geldbußen für Verstöße gegen die Bestimmungen wurden teilweise drastisch erhöht.
Nach Bayern Handwerk International vorliegenden Informationen wird das Einheitsgesetz, entgegen der bislang in Italien in solchen Fällen eher vorsichtigen Herangehensweise der Behörden, seit dem Frühsommer dieses Jahres strikt angewandt, obwohl nicht nur auf Seiten der Unternehmen sondern mangels konkreter Ausführungsregelungen auch auf Seiten der Behörden eigentlich noch keine Rechtssicherheit über die Anwendung und Umsetzung der neuen Bestimmungen herrscht. Dies hat in Einzelfällen sogar zur Einstellung von Baustellen geführt.
Bayern Handwerk International hat zusammen mit seinem Kooperationspartner für Italien, den Rechtsanwälten Westermeyr & Lerg, München, ein Merkblatt über die neuen Bestimmungen des Einheitsgesetzes erstellt, welches gegen eine Gebühr von 10 € zzgl. gesetzlicher MWSt bei uns per Email unter info(at)bh-international.de angefordert werden kann..
(Text: Karin Mai, Außenwirtschaftsberatung Bayern Handwerk International)
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